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Historie

Der Bundesverband wurde nach dem Krieg im Jahre 1948 als Bundesverband des  Bekleidungshandwerks gegründet und war ausschließlich den Herrenschneidern  vorbehalten.

Im Jahre 1976 öffnete sich der Verband für die Damenschneider. Seit dem sind dem Bundesverband beide Fachbereiche angeschlossen.

Parallel dazu gab es einen Bundesinnungsverband für das Damenschneiderhandwerk,  der zum Ende des Jahres 1999 aufgelöst wurde. Im gleichem Jahr wurden verbliebene Mitglieder in den Bundesverband des Bekleidungshandwerks aufgenommen, der im November des Jahres 1999 seine Satzung änderte  und seitdem die Bezeichnung Bundesverband des Maßschneiderhandwerks führt.

Das Maßschneiderhandwerk blickt zurück auf eine lange Tradition. Die Handwerke Damenschneider, Herrenschneider und Wäscheschneider finden erstmals lt. einer Bekanntmachung des Reichswirtschaftsministers von 1934 Eingang in ein „Verzeichnis der Gewerbe, die handwerksmäßig betrieben werden können“.

1939 finden fachliche Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens vorgenannter  Gewerke erstmalig Anerkennung. In den Jahren 1957 bis 1959 folgen die Berufsbilder für das Damenschneider- (1957),  Wäscheschneider- (1958) und Herrenschneiderhandwerk (1959). 

1980 werden die Berufsausbildungsverordnungen zum/zur Damenschneider/Damen-schneiderin, Herrenschneider/Herrenschneiderin, Wäscheschneider/Wäscheschneiderin als  getrennte Ausbildungsberufe im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

1998 werden die Gewerke Damen-, Herren- und Wäscheschneider zu einem Damen-  und Herrenschneiderhandwerk durch das 2. Änderungsgesetz zur Handwerksordnung vom 25.03.1998 zusammengelegt. Mit Verordnung vom 15.04.2004, die am 01.08.2004 in Kraft tritt, wird das Ausbildungsberufsbild unter Mitwirkung des  Bundesverbandes des Maßschneiderhandwerks überarbeitet und die Bezeichnung des Ausbildungsberufes in Maßschneider/Maßschneiderin geändert. Die Auszubildenden wählen dabei den Schwerpunkt für ihre Ausbildung aus den Fachbereichen Damen oder Herren.

Mit der Handwerksrechtsnovelle aus dem Jahre 2004 entfiel der Meisterbrief als bis dahin  zwingende Voraussetzung für die Unternehmensführung im Maßschneiderhandwerk. Aus diesem Grunde und um die Qualität im Maßschneiderhandwerk weiterhin zu gewährleisten, sah sich der Bundesverband des Maßschneiderhandwerks veranlasst, die Meisterprüfungsverordnung aus vergangenen Jahren zu aktualisieren und bestehenden Qualitätsmaßstäben anzupassen. Dies geschah nicht zuletzt, um einen sichtbaren Ausweis handwerklicher Qualifikation in einem jetzt schwer überschaubaren Umfeld aufrecht zu erhalten. Die Meisterprüfungsverordnung ist seit dem 01.01.2007 in Kraft. Seit dem verzeichnen die bestehenden Meisterschulen einen kontinuierlichen Zuwachs an Teilnehmern, die die Meisterqualifikation anstreben. 

Im Jahr 2010 wurde auf Betreiben des Bundesverbandes die Gewerkbezeichnung   geändert und der Bezeichnung des Ausbildungsberufsbildes angeglichen.  Sie lautet seit dem Maßschneider (vergl. Anlage B1 zur HwO).

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